Was ist Software für die medizinische Versorgung im Justizvollzug?
Antwort
Dabei handelt es sich um klinische und administrative Softwarelösungen für die medizinische Versorgung in Justizvollzugseinrichtungen, darunter Gefängnisse, Haftanstalten und Untersuchungshaftanstalten. Solche Plattformen vereinen elektronische Patientenakten, Medikationsmanagement, Telemedizin sowie administrative Prozesse, die speziell auf die Sicherheits- und Betriebsanforderungen des Justizvollzugs zugeschnitten sind.
Kann die Software in bestehende elektronische Patientenaktensysteme externer Gesundheitseinrichtungen integriert werden?
Antwort
Ja. Unser Team entwickelt Plattformen für die Gesundheitsversorgung im Justizvollzug mit HL7- und FHIR-basierten Integrationen in bestehende EHR-Systeme wie Epic, Oracle Health (Cerner), athenahealth und andere führenden Lösungen. Dadurch können medizinische Daten sicher mit Krankenhäusern und anderen externen Gesundheitsdienstleistern ausgetauscht werden.
Entspricht die Lösung den HIPAA-Anforderungen?
Antwort
Ja. Alle Plattformen werden bereits auf Architekturebene gemäß den Anforderungen der HIPAA Privacy Rule, der HIPAA Security Rule sowie des HITECH Act entwickelt. Außerdem erfüllen die Lösungen weitere regulatorische Vorgaben für die medizinische Versorgung im Justizvollzug, einschließlich der Anforderungen von 42 CFR Part 2 für Daten im Zusammenhang mit Suchterkrankungen.
Bieten Sie Telemedizin-Lösungen für Justizvollzugseinrichtungen an?
Antwort
Ja. Chudovo entwickelt Telemedizin-Lösungen für die medizinische Versorgung im Justizvollzug. Diese ermöglichen den Zugang zu spezialisierten medizinischen Leistungen durch Videosprechstunden mit Ärzten, Psychiatern und weiteren medizinischen Fachkräften außerhalb der Einrichtung. Weitere Informationen zu unseren Leistungen im Bereich der Entwicklung von Telemedizin-Anwendungen finden Sie hier.
Kann das System Medikamente und kontrollierte Substanzen verwalten?
Antwort
Ja. Wir entwickeln Medication Administration Record (MAR)-Systeme mit Funktionen zur Nachverfolgung kontrollierter Substanzen, DEA-konformen Meldungen, der Integration von Apothekensystemen sowie umfassender Audit-Protokollierung gemäß den Anforderungen von Apotheken im Justizvollzug.
Wie lange dauert die Entwicklung einer solchen Lösung?
Antwort
Je nach Projektumfang, Anzahl der Integrationen und Anzahl der Einrichtungen beträgt die Entwicklungsdauer in der Regel zwischen acht und achtzehn Monaten bis zur ersten Implementierung. Kleine Pilotprojekte für eine einzelne Einrichtung können schneller umgesetzt werden, bevor die Plattform in weiteren Einrichtungen eingeführt wird.
Entspricht die Software den Anforderungen der NCCHC-Akkreditierung?
Antwort
Ja. Unsere Softwarelösungen haben notwendige Funktionen für Dokumentationsmanagement, Auditierung und Berichterstattung, die für NCCHC- und ACA-Akkreditierungen erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Standards für die klinische Dokumentation, die Nachverfolgung von Qualitätsverbesserungsmaßnahmen sowie Prozesse für Mortalitätsanalysen.
Kann die Software in mehreren Justizvollzugsorganisationen verwendet werden?
Antwort
Ja. Wir entwickeln Plattformen für mehrere Einrichtungen, die die standortübergreifenden Arbeitsprozesse von staatlichen Justizbehörden, Sheriff-Büros auf County-Ebene sowie privaten medizinischen Dienstleistern im Justizvollzug unterstützen. Die Lösungen ermöglichen eine getrennte Datenverwaltung auf Einrichtungsebene sowie zentrale Berichtsfunktionen.
Wie hoch sind die Entwicklungskosten?
Antwort
Die Entwicklungskosten hängen vom Projektumfang, der Anzahl der Integrationen, der Implementierungsarchitektur sowie der Anzahl der Einrichtungen ab. Projekte für einzelne Einrichtungen beginnen in der Regel bei etwa 250.000 bis 1.000.000 US-Dollar. Größere Plattformen für mehrere Einrichtungen oder ganze Bundesstaaten erfordern entsprechend höhere Investitionen.
Worin unterscheidet sich diese Software von herkömmlichen EHR-Systemen?
Antwort
Herkömmliche EHR-Systeme sind primär auf klinische Anforderungen ausgelegt. Im Justizvollzug müssen Softwarelösungen zusätzlich sicherheitsrelevante und organisatorische Anforderungen erfüllen. Dazu gehören beispielsweise spezielle Identifikationsmerkmale von Patienten, die standortabhängige Terminplanung innerhalb der Einrichtung, differenzierte Zugriffsrechte für Vollzugs- und medizinisches Personal, Prozesse für kontrollierte Substanzen sowie Berichtsfunktionen zur Erfüllung regulatorischer und akkreditierungsbezogener Anforderungen.
Bieten Sie nach der Einführung der Plattform weiterhin Support an?
Antwort
Ja. Im Rahmen unserer Wartungs- und Supportleistungen bieten wir umfassende Unterstützung nach der Einführung der Plattform. Dazu gehören Fehlerbehebungen, die Umsetzung regulatorischer Änderungen, Aktualisierungen von Integrationen sowie die Einführung der Lösung in weiteren Justizvollzugseinrichtungen und vieles mehr.